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Hinweise zu OP-Kosten, Abrechnung mit Krankenkassen

Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation (zB bei Nasenkorrektur schiefe Nasenscheidewand, die die Atmung beeinträchtigt; eine Gesichtsfeldeinschränkung durch den Hautüberschuss vor einer Oberlidstraffung etc) besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt (jedoch nie die ganze Wahlarztrechnung). Um dies abzuklären sind vom Patienten die entsprechenden Unterlagen vor der Operation selbst einzureichen. Die Unterlagen stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

Im Fall einer vorliegenden Bewilligung ist die Rechnung der Ordination Dr Philipp Mayr selbst vor der OP zu bezahlen und nach der OP bei der Krankenkasse einzureichen. Wenn vom Patienten eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, kann nach der Bewilligung durch die Pflichtversicherung auch hier um einen Kostenbeitrag angesucht werden.

Wir ersuchen um Verständnis, dass die Abwicklung mit der/den Versicherungen von den Patienten selbst vorzunehmen ist.

Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation können Krankheitskosten auch steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt und / oder Steuerberater ab.

ACHTUNG: Operationen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden (zB Unterlidstraffung, Brustvergrößerung, Abtragung Nasenhöcker etc) besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder steuerliche Berücksichtigung. Vom Patienten sind die gesamten Kosten selbst zu tragen.

Ratenzahlung

Sämtliche Rechnungen für Operationen sind spätestens 10 Werktage vor dem OP-Termin zu überweisen. Bei Fixierung eines OP-Termins wird eine Anzahlung in Rechnung gestellt, die bei der OP-Rechnung angerechnet wird. Ratenzahlungen direkt in der Ordination sind nicht möglich.

Firmen wie zB www.beautycredit.at oder www.medkred.de bieten die Finanzierung von ästhetischen Operationen an. Eine solche Finanzierung wird direkt mit dem jeweiligen Kreditgeber abgewickelt. Es besteht keine Verbindung zur Ordination.

Krankenstand oder Urlaub

Bei vorliegender Bewilligung der Krankenkasse (infolge einer medizinischen Indikation) besteht die Möglichkeit, sich vom Hausarzt krankschreiben zu lassen. Gerne stellen wir auch hier post operativ auf Wunsch die benötigten Unterlagen zur Verfügung.

ACHTUNG: Bei Operationen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden (zB Unterlidstraffung, Brustvergrößerung, Abtragung Nasenhöcker etc) besteht kein Anspruch auf Krankenstand. Vom Patienten ist für Operation und Heilungsdauer Urlaub zu nehmen.